Das Wichtigste in Kürze
- Ein marktgerechter Angebotspreis ist die wichtigste Grundlage für einen zügigen Verkauf.
- Grundbuchauszug, Energieausweis und Grundrisse sollten vor dem Start der Vermarktung vorliegen.
- Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet; Verbraucher erhalten den Entwurf in der Regel zwei Wochen vorher.
- Verkaufende tragen vor allem die Kosten für die Löschung von Grundschulden und gegebenenfalls ihren Anteil an der Maklerprovision.
In sieben Schritten zum erfolgreichen Verkauf
Ein Immobilienverkauf folgt einem klaren Ablauf. Wer die einzelnen Schritte kennt, kann besser planen und vermeidet Verzögerungen kurz vor dem Notartermin.
1. Ziele und Zeitrahmen klären
Möchten Sie möglichst schnell verkaufen, den bestmöglichen Preis erzielen oder den Verkauf mit einem Umzug abstimmen? Diese Prioritäten bestimmen die Preisstrategie und die Art der Vermarktung.
2. Den Wert realistisch ermitteln
Grundlage ist eine fundierte Bewertung auf Basis von Lage, Zustand, Ausstattung und aktuellen Vergleichspreisen in Dresden. Ein zu hoher Preis verlängert die Vermarktung, ein zu niedriger verschenkt Geld. Wie eine Bewertung funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag zur Immobilienbewertung.
3. Unterlagen zusammenstellen
Vollständige Unterlagen schaffen Vertrauen bei Kaufinteressierten und deren Bank. Diese Dokumente sollten Sie frühzeitig bereithalten:
- aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte beziehungsweise Lageplan
- gültiger Energieausweis
- Grundrisse, Schnitte und Wohnflächenberechnung
- Baubeschreibung und Nachweise über Modernisierungen
- bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
- bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
4. Exposé und Vermarktung
Aussagekräftige Fotos, ein klarer Grundriss und vollständige Angaben machen ein Exposé überzeugend. In Immobilienanzeigen gehören außerdem die Pflichtangaben aus dem Energieausweis.
5. Besichtigungen und Finanzierungsprüfung
Besichtigungen mit vorab geprüften Interessierten sparen Zeit. Bevor Sie eine Zusage geben, sollte eine Finanzierungsbestätigung der Bank vorliegen.
6. Kaufvertrag beim Notar
Der Notar entwirft den Kaufvertrag, den beide Seiten vorab prüfen. Ist die kaufende Partei Verbraucher, soll sie den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung erhalten. Nach der Beurkundung wird zu ihren Gunsten eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.
7. Kaufpreiszahlung und Übergabe
Der Kaufpreis wird fällig, sobald der Notar die vereinbarten Voraussetzungen bestätigt hat. Nach Zahlungseingang folgt die Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsseln.
Platzhalterbild: Schlüsselübergabe an die neuen Eigentümer
Welche Kosten tragen Verkaufende?
Die Notar- und Grundbuchkosten für den Kaufvertrag sowie die Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise die kaufende Seite. Auf Verkaufende kommen vor allem diese Posten zu:
- Löschung von Grundschulden: Notar- und Grundbuchgebühren, wenn eingetragene Grundschulden gelöscht werden.
- Vorfälligkeitsentschädigung: wenn ein laufendes Darlehen vorzeitig abgelöst wird.
- Maklerprovision: Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Verbraucher wird die Provision in der Regel zwischen beiden Seiten geteilt (§§ 656c, 656d BGB).
- Energieausweis: falls noch kein gültiger Ausweis vorliegt.
- Steuern: Bei vermieteten Immobilien kann innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen.
Typische Fehler beim privaten Verkauf
- Angebotspreis nach Wunsch statt nach Marktlage festgelegt
- unvollständige Unterlagen, die den Notartermin verzögern
- Besichtigungen ohne vorherige Prüfung der Finanzierung
- fehlende Pflichtangaben zum Energieausweis in der Anzeige
- bekannte Mängel verschwiegen statt offen benannt – das kann später zu Haftungsansprüchen führen
Wir begleiten Sie durch alle Schritte – von der Bewertung bis zur Übergabe. Mehr zu unseren Leistungen für Immobilienbesitzer. Wenn es schnell gehen soll, prüfen wir auch einen direkten Ankauf.
Häufige Fragen zum Immobilienverkauf
Wie lange dauert ein Immobilienverkauf in Dresden?
Je nach Objekt, Preis und Nachfrage vergehen von der Vorbereitung bis zum Notartermin meist zwei bis sechs Monate. Zwischen Beurkundung und Kaufpreiszahlung liegen in der Regel einige Wochen.
Brauche ich für den Verkauf einen Energieausweis?
In den meisten Fällen ja. Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen, und die wichtigsten Kennwerte gehören in die Immobilienanzeige. Ausnahmen gelten etwa für Baudenkmäler.
Kann ich eine Immobilie mit laufendem Kredit verkaufen?
Ja. Ihre Bank erhält aus dem Kaufpreis den offenen Betrag, danach wird die Grundschuld gelöscht. Eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung sollten Sie vorab mit Ihrer Bank klären.
Wer bezahlt den Notar?
Die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung im Grundbuch trägt üblicherweise die kaufende Seite. Die Kosten für die Löschung bestehender Grundschulden übernehmen Verkaufende.
Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?
Für selbst genutzte Immobilien fällt in der Regel keine Steuer auf den Gewinn an, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt haben. Bei vermieteten Objekten gilt eine Frist von zehn Jahren. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.