Ratgeber · 19. Oktober 2026

Energieausweis bei Verkauf und Vermietung: Ihre Pflichten nach dem GEG

Wann ein Energieausweis Pflicht ist, wie sich Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterscheiden und welche Angaben in jede Immobilienanzeige gehören.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, braucht in der Regel einen gültigen Energieausweis.
  • Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsabschluss übergeben werden.
  • Immobilienanzeigen müssen bestimmte Kennwerte aus dem Ausweis enthalten.
  • Ein Energieausweis gilt zehn Jahre.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer, Kauf- oder Mietinteressierten einen Energieausweis vorzulegen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, wenn sie

  • verkauft werden,
  • neu vermietet, verpachtet oder verleast werden oder
  • neu errichtet werden.

Der Ausweis ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen, zum Beispiel als Aushang oder Ausdruck. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags müssen Sie das Original oder eine Kopie unverzüglich übergeben. Wer seine Immobilie selbst nutzt und weder verkauft noch vermietet, braucht keinen Energieausweis.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Sie unterscheiden sich darin, wie der Energiekennwert ermittelt wird.

Bedarfsausweis

Berechnet den theoretischen Energiebedarf aus Bausubstanz, Dämmung und Anlagentechnik – unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Aussagekräftiger, aber aufwendiger.

Verbrauchsausweis

Beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger, hängt aber stark vom Heizverhalten der bisherigen Nutzer ab.

Ein Bedarfsausweis ist unter anderem Pflicht für Neubauten und für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde – es sei denn, sie wurden mindestens auf den Stand der damaligen Wärmeschutzverordnung modernisiert.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Liegt bei Veröffentlichung einer kommerziellen Anzeige ein Energieausweis vor, müssen diese Angaben enthalten sein:

  • Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  • wesentlicher Energieträger der Heizung
  • bei Wohngebäuden: Baujahr laut Ausweis
  • bei Wohngebäuden: Energieeffizienzklasse

Platzhalterbild: Detailaufnahme einer modernen Heizungsanlage

Ausnahmen von der Pflicht

  • Baudenkmäler
  • kleine Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche
  • Immobilien, die selbst genutzt und weder verkauft noch vermietet werden

Wer stellt den Energieausweis aus?

Ausstellen dürfen nur berechtigte Fachleute, zum Beispiel Architekten, Bauingenieure oder qualifizierte Energieberater. Planen Sie für einen Bedarfsausweis etwas mehr Zeit ein, da Unterlagen gesichtet und das Gebäude oft besichtigt wird. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, kümmern wir uns gemeinsam mit Ihnen rechtzeitig darum.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis gilt ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre. Danach muss für einen Verkauf oder eine Neuvermietung ein neuer Ausweis erstellt werden.

Was passiert, wenn kein Energieausweis vorliegt?

Fehlt der Ausweis oder fehlen die Pflichtangaben in der Anzeige, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Brauche ich für eine Eigentumswohnung einen eigenen Ausweis?

Der Energieausweis wird für das gesamte Gebäude ausgestellt. Bei Eigentumswohnungen gilt also der Ausweis des Hauses, den in der Regel die Hausverwaltung im Auftrag der Eigentümergemeinschaft beauftragt.

Welche Energieeffizienzklassen gibt es?

Für Wohngebäude reicht die Skala von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient). Die Klasse ist ein wichtiges Kriterium für Kaufinteressierte und beeinflusst den erzielbaren Preis.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung. Stand: Oktober 2026.

Platzhalter: Porträtfoto Christian Loitzsch

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Christian Loitzsch · Inhaber von Loitzsch Immobilien

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